Unsere 9 Forderungen
Forderungen an die Politik
Unsere 9 Punkte für eine sichere & faire 24-Stunden-Betreuung
Die schnelle Umsetzung unserer Forderungen ist entscheidend, um die 24-Stunden-Betreuung in Österreich zu sichern. Ohne diese Maßnahmen werden noch mehr Betreuungskräfte ins Ausland abwandern, was viele Familien in eine schwierige Lage bringt.
1. Förderung für die 24 Stunden Betreuung (dzt. € 800) verdoppeln und jährlich valorisieren
… durch eine Erhöhung der aktuellen Förderung von 800 Euro auf 1600 Euro und einer jährlichen Inflationsanpassung. Die Förderzuwendungen können u.a. in Form einer Finanzierung der Qualitätssicherung durch die Fachpflege und eines SVS-Fonds für Personenbetreuer:innen erfolgen.
2. Einkommensgrenze für Förderzugang anpassen (seit 2007 unverändert bei € 2.550)
... durch Anhebung der - seit Einführung kein einziges Mal valorisierten - Einkommensgrenze von 2.500 Euro auf 4.055 Euro (um nicht immer mehr Betroffene aus der Förderung auszuschließen).
3. Festlegung der Fördermodalitäten für geteilte 24 Stunden Betreuung
… in Bezug auf die gesetzlich möglich gemachte "Teilbarkeit der 24 Stunden Betreuung" unter entsprechender Einbeziehung einer fachpflegerischen QS festzulegen.
4. Unterstützung aus der Sozialhilfe neu ordnen
... durch eine einheitliche Regelung der Sozialhilfezuschüsse zu den Kosten der 24-Stunden-Betreuung in den Bundesländern - mit dem Ziel, bei Vorliegen der Voraussetzungen die Kosten bis zur Höhe der Kosten einer stationären Unterbringung zu übernehmen.
5. Betreuungskräften aus Drittstaaten die Betreuungsarbeit in Österreich ermöglichen
... durch Schaffung der Möglichkeit der Gewerbeausübung für Betreuungskräfte, deren Herkunftsland außerhalb der EU liegt (bspw. Republik Serbien, Bosnien und Herzegowina).
6. Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für Betreuungskräfte
... in Form von Apps, Online- bzw. E-Learning und Präsenzangeboten zur Qualifizierung in den Bereichen Sprache, Betreuung und Pflege.
7. Einführung eines SVS-Fonds für Personenbetreuer:innen
... zur zielgerichteten Förderung der Personenbetreuer:innen in der Höhe Ihrer Sozialversicherungsbeiträge nach dem Vorbild des Künstlersozialversicherungsfonds, um die Tätigkeit als Personenbetreuerin in Österreich zu attraktivieren und so im internationalen Wettbewerb um Betreuungskräfte zu bestehen.
8. Qualitätszertifikat ÖQZ-24 für alle Organisationen von Personenbetreuung* verpflichtend machen
... durch eine einheitliche Regelung der Sozialhilfezuschüsse zu den Kosten der 24-Stunden-Betreuung in den Bundesländern - mit dem Ziel, bei Vorliegen der Voraussetzungen die Kosten bis zur Höhe der Kosten einer stationären Unterbringung zu übernehmen.
* Vermittlungsagenturen
9. Begleitung der 24 Stunden Betreuung durch Fachpflege fördern
... durch eine Förderung der Qualitätssicherung durch die Fachpflege mithilfe einer nach Pflegestufen abgestufte Förderung von qualitätssichernden Hausbesuchen nach Pflegestufen. Eine Förderung der Qualitätssicherung durch die Fachpflege ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine verpflichtende, flächendeckende Umsetzung des ÖQZ-24. Bestehende Budgetmittel für Qualitätssicherung sollen zudem genutzt werden, indem 3 der aktuell budgetierten 4 Kontrollbesuche pro Jahr seitens des Kompetenzzentrums für häusliche Pflege bei Betreuungsbedürftigen in der 24 Stunden Betreuung für Qualitätssicherung durch Bezugs-DGKP eingesetzt werden.
Zukunftssichere und faire 24-Stunden-Betreuung für alle
Wir stehen als parteiunabhängige Interessengemeinschaft für eine faire, leistbare Betreuung und kämpfen gegen die finanzielle Benachteiligung in einem unfairen Zweiklassensystem.

