1. Juli 2026

Erster Österreich­ischer Tag der Personen­betreuung

Damit das Leben schön bleibt — auch dann, wenn jemand Unterstützung braucht.
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Daheim Betreut Award 2026

Wenn jemand da ist, der bleibt

Der Daheim Betreut Award holt jedes Jahr die Menschen vor den Vorhang, die zu Hause möglich machen, was sonst nicht möglich wäre. Ein kurzer Einblick.

Das Leben ist schön ….

…. und damit es so bleibt, hat der Fachverband Personenberatung und Personenbetreuung in der Wirtschaftskammer Österreich den 1. Juli 2026 zum Ersten Österreichischen Tag der Personenbetreuung erklärt. 

So soll die öffentliche Aufmerksamkeit besonders auf die zwei verschiedenen Formen der Personenbetreuung gelenkt werden. Denn in der nächsten Zeit sind einige Verbesserungen notwendig, um die Betreuung, die in den eigenen vier Wänden entweder rund um die Uhr oder auch stundenweise stattfindet, weiterhin aufrecht zu erhalten.

Die Geschichte.

Vor 19 Jahren, am 1. Juli 2007 trat in Österreich das Gesetz in Kraft, das die Personenbetreuung regelt. Mit dem Ersten Österreichischen Tag der Personenbetreuung soll der Fokus auf jene Maßnahmen gelenkt werden, die notwendig sind, um die Betreuung daheim in den eigenen vier Wänden für die Zukunft abzusichern.

Vor 2007, also vor der gesetzlichen Regelung, fand die Betreuung inoffiziell statt, sie war rechtlich nicht geregelt. Die BetreuerInnen lebten und arbeiteten mehrere Wochen im Haushalt der betreuten Person, waren aber nicht kranken- oder unfallversichert. 

Seit 2007 können die Betreuungskräfte nun eben legal als selbständige PersonenbetreuerInnen tätig sein oder – sehr selten – in einem Arbeitsverhältnis arbeiten.

Die finanzielle Unterstützung.

Um die Betreuung für die Familien finanziell überhaupt zu ermöglichen, wurde 2007 eine Förderung für die betreuten KlientInnen von monatlich 550 Euro eingeführt. Leider hat sich seitdem die finanzielle Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung seitens des Staates kaum weiterentwickelt. Sie liegt jetzt bei 800 Euro. Fachleute sprechen von mindestens dem Doppelten, das notwendig wäre, um BetreuerInnen fair zu bezahlen und die Familien zu entlasten.

Denn bei der 24-Stunden-Betreuung entstehen inzwischen monatliche Kosten von rund 4.000 Euro: Honorar der Betreuerin, deren Verpflegung, anteilige Kosten für Energie, Fahrkosten 

Qualitätssicherung.

Dazu kommt, dass die Betreuungskräfte keinerlei pflegerische Ausbildung haben, sie unterstützen bei der Körperpflege, beim Kochen, beim Zusammenräumen, bei Wegen zum Arzt, etc. Da auch pflegerische und medizinische Tätigkeiten ausgeführt werden können, sollte die Arbeit der BetreuerInnen von diplomierten Pflegefachkräften zumindest mehrmals im Monat begleitet werden. Die Kosten für diese Art der Qualitätssicherung stellt eine finanzielle Belastung für die meisten Haushalte dar.

Damit sich die Familien diese Betreuung in den eigenen vier Wänden auch weiterhin leisten können, sind vor allem zwei Maßnahmen notwendig: 

  1. Die Anhebung der monatlichen Förderung von derzeit 800 Euro auf 1.600 Euro und 
  2. Die Anhebung der monatlichen Einkommensgrenze, bis zu der betreute Klient:innen die Förderung in voller Höhe erhalten. Diese Einkommensgrenze liegt seit dem Jahr 2007 unverändert bei 2.500 Euro und müsste, hätte man sie valorisieret, längst bei rund 4.000 Euro liegen.
Zahlen, Daten, Fakten.

In Österreich sind zur Zeit rund 57.000 BetreuerInnen tätig, die etwa 35.000 KlientInnen betreuen. Der Bedarf an BetreuerInnen nimmt stetig zu, insbesondere da die Lebenserwartung der betreuten Menschen steigt: Im Jahr 2000 betrug das durchschnitliche Lebensalter von Frauen 81,1 Jahre, von Männern 75,1 Jahre. 2024 lag es bei Frauen bereits bei 84,3 Jahre, bei Männern bei 79,8 Jahren.

Eine besondere Gefahr droht betreuten Familien durch die Abwanderung der BetreuerInnen in Länder, in denen sie wesentlich besser bezahlt werden (z.B. Deutschland, die Schweiz und Italien). Seit Jahresbeginn 2020 haben bereits mehrere tausend BetreuerInnen Österreich verlassen. Derzeit sind noch etwa 57.000 Betreuerinnen in Österreich tätig. 

Die Forderungen.

Mit dem vom Fachverband ausgerufenen Ersten Österreichsichen Tag der Personenbetreuung soll auf jene Maßnahmen hingewiesen werden, die notwendig sind, um die 24-Stunden-Betreuung für die Zukunft weiterhin zu ermöglichen: eine zeitgemäße Erhöhung der Förderung und der Einkommensgrenze, sowie deren jährliche Valorisierung, wie das bei vielen anderen Sozialleistungen auch längst der Fall ist.

WAS PERSONENBETREUUNG MÖGLICH MACHT

Warum Personenbetreuung?

Personenbetreuung schenkt das, was kein Heim leisten kann: ein Leben zu Hause, in vertrauter Umgebung, in Würde.

Zuhause statt Heim.

Menschen bleiben dort, wo sie hingehören — in ihrer eigenen Wohnung, umgeben von Erinnerungen, Möbeln, Vertrautheit. Genau das macht Personenbetreuung möglich.

Eins zu eins

Jeder Mensch ist anders. Personenbetreuung passt sich an die Person an — nicht umgekehrt. Vom Frühstück bis zum Spaziergang, vom Gespräch bis zur körperlichen Unterstützung.
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Familie wird entlastet.

24-Stunden-Betreuung nimmt Angehörigen die Sorge, ob jemand da ist. Sie können Tochter, Sohn, Partner:in bleiben — und müssen nicht rund um die Uhr Pflegekraft sein.

Würde bleibt erhalten.

Selbst entscheiden, wann man aufsteht. Was man isst. Wen man sieht. Personenbetreuung schützt das, was im Pflegealltag oft als erstes verloren geht: die Selbstbestimmung.

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Candice Wu
Product Manager, Sisyphus
WER DAHINTER STEHT

Gemeinsam für die Personenbetreuung.

Die Plattform Personenbetreuung gemeinsam mit den Fachgruppen Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark — für die 57.000 Betreuer:innen und 35.000 Familien, die das Thema jeden Tag prägen.
Forderungen an die Politik

Unsere 9 Punkte für eine sichere & faire Personenbetreuung

Die schnelle Umsetzung unserer Forderungen ist entscheidend, um die 24-Stunden-Betreuung in Österreich zu sichern. Ohne diese Maßnahmen werden noch mehr Betreuungskräfte ins Ausland abwandern, was viele Familien in eine schwierige Lage bringt.

1. Förderung für die 24 Stunden Betreuung (dzt. € 800) verdoppeln und jährlich valorisieren

… durch eine Erhöhung der aktuellen Förderung von 800 Euro auf 1600 Euro und einer jährlichen Inflationsanpassung. Die Förderzuwendungen können u.a. in Form einer Finanzierung der Qualitätssicherung durch die Fachpflege und eines SVS-Fonds für Personenbetreuer:innen erfolgen.

2. Einkommensgrenze für Förderzugang anpassen (seit 2007 unverändert bei € 2.550)

... durch Anhebung der - seit Einführung kein einziges Mal valorisierten - Einkommensgrenze von 2.500 Euro auf 4.055 Euro (um nicht immer mehr Betroffene aus der Förderung auszuschließen).

3. Festlegung der Fördermodalitäten für geteilte 24 Stunden Betreuung 

… in Bezug auf die gesetzlich möglich gemachte "Teilbarkeit der 24 Stunden Betreuung" unter entsprechender Einbeziehung einer fachpflegerischen QS festzulegen.

4. Unterstützung aus der Sozialhilfe neu ordnen

... durch eine einheitliche Regelung der Sozialhilfezuschüsse zu den Kosten der 24-Stunden-Betreuung in den Bundesländern - mit dem Ziel, bei Vorliegen der Voraussetzungen die Kosten bis zur Höhe der Kosten einer stationären Unterbringung zu übernehmen.

5. Betreuungskräften aus Drittstaaten die Betreuungsarbeit in Österreich ermöglichen

... durch Schaffung der Möglichkeit der Gewerbeausübung für Betreuungskräfte, deren Herkunftsland außerhalb der EU liegt (bspw. Republik Serbien, Bosnien und Herzegowina).

6. Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für Betreuungskräfte

... in Form von Apps, Online- bzw. E-Learning und Präsenzangeboten zur Qualifizierung in den Bereichen Sprache, Betreuung und Pflege.

7. Einführung eines SVS-Fonds für Personenbetreuer:innen

... zur zielgerichteten Förderung der Personenbetreuer:innen in der Höhe Ihrer Sozialversicherungsbeiträge nach dem Vorbild des Künstlersozialversicherungsfonds, um die Tätigkeit als Personenbetreuerin in Österreich zu attraktivieren und so im internationalen Wettbewerb um Betreuungskräfte zu bestehen.

8. Qualitätszertifikat ÖQZ-24 für alle Organisationen von Personenbetreuung* verpflichtend machen

... durch eine einheitliche Regelung der Sozialhilfezuschüsse zu den Kosten der 24-Stunden-Betreuung in den Bundesländern - mit dem Ziel, bei Vorliegen der Voraussetzungen die Kosten bis zur Höhe der Kosten einer stationären Unterbringung zu übernehmen.
* Vermittlungsagenturen

9. Begleitung der 24 Stunden Betreuung durch Fachpflege fördern

... durch eine Förderung der Qualitätssicherung durch die Fachpflege mithilfe einer nach Pflegestufen abgestufte Förderung von qualitätssichernden Hausbesuchen nach Pflegestufen. Eine Förderung der Qualitätssicherung durch die Fachpflege ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine verpflichtende, flächendeckende Umsetzung des ÖQZ-24. Bestehende Budgetmittel für Qualitätssicherung sollen zudem genutzt werden, indem 3 der aktuell budgetierten 4 Kontrollbesuche pro Jahr seitens des Kompetenzzentrums für häusliche Pflege bei Betreuungsbedürftigen in der 24 Stunden Betreuung für Qualitätssicherung durch Bezugs-DGKP eingesetzt werden.

Zukunftssichere und faire Personen­betreuung für alle

Wir stehen als parteiunabhängige Interessengemeinschaft für eine faire, leistbare Betreuung und kämpfen gegen die finanzielle Benachteiligung in einem unfairen Zweiklassensystem.
Ein Zeichen für die 24-Stunden-Betreuung & die Angehörigen setzten:
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